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   BGH, 09.07.1956 - V BLw 8/56   

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https://dejure.org/1956,4227
BGH, 09.07.1956 - V BLw 8/56 (https://dejure.org/1956,4227)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1956 - V BLw 8/56 (https://dejure.org/1956,4227)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1956 - V BLw 8/56 (https://dejure.org/1956,4227)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.11.1951 - V BLw 34/50
    Auszug aus BGH, 09.07.1956 - V BLw 8/56
    Die "Kannvorschrift" des Art VI Nr. 17 VO Nr. 84 verpflichtet also grundsätzlich das Gericht zu einer entsprechenden Anordnung, sofern nicht im Einzelfall besondere Gründe vorliegen, die es erforderlich oder gerechtfertigt erscheinen lassen, von der Zuweisung abzusehen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 12. Juni 1951, V BLw 127/49, und 20. November 1951, V BLw 34/50, RechtdLandw 1952, 69 [71]).
  • BGH, 19.02.1952 - V BLw 78/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1956 - V BLw 8/56
    Sie hält eine Zuweisung für zulässig und meint, der vorliegende Fall müsse ebenso beurteilt werden wie der dem Beschluß des erkennenden Senats vom 19. Februar 1952 (V BLw 78/51, RechtdLandw 1952, 134) zugrunde liegende Sachverhalt, bei dem es sich um Bruchteilseigentum zweier Brüder an der Hofstelle und deren Alleineigentum an Ländereien handelte.
  • RG, 02.10.1924 - IV 899/23

    Können die mehreren Erben eines Miteigentümers den Antrag auf Zwangsversteigerung

    Auszug aus BGH, 09.07.1956 - V BLw 8/56
    Da die Auseinandersetzung sich regelmäßig auf den gesamten Nachlaß zu erstrecken hat, kann der einzelne Miterbe gegen den Willen eines anderen Miterben in der Regel die Aufhebung der Erbengemeinschaft hinsichtlich eines einzelnen Nachlaßgrundstücks nicht herbeiführen (vgl. RG JW 1912, 42; RGZ 108, 422 [423]; Jaeckel-Güthe ZVG 7. Aufl. § 180 Bem. I 1 b; Reinhard-Müller ZVG 3./4. Aufl. § 181 Bem. II 1 a; Steiner-Riedel ZVG 7. Aufl. § 181 Bem. 3).
  • BGH, 09.02.1955 - V BLw 64/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1956 - V BLw 8/56
    Der Begriff der landwirtschaftlichen Besitzt erfordert, daß, wie der erkennende Senat schon wiederholt ausgesprochen hat (vgl. Beschluß vom 9. Februar 1955, V BLw 64/54, RechtdLandw 1955, 141 und die weiter dort angeführter Entscheidungen), landwirtschaftliche Grundstücke und eine Hofstelle vorhanden sind, von der aus die Grundstücke bewirtschaftet werden.
  • BGH, 12.06.1951 - V BLw 127/49

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1956 - V BLw 8/56
    Die "Kannvorschrift" des Art VI Nr. 17 VO Nr. 84 verpflichtet also grundsätzlich das Gericht zu einer entsprechenden Anordnung, sofern nicht im Einzelfall besondere Gründe vorliegen, die es erforderlich oder gerechtfertigt erscheinen lassen, von der Zuweisung abzusehen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 12. Juni 1951, V BLw 127/49, und 20. November 1951, V BLw 34/50, RechtdLandw 1952, 69 [71]).
  • BGH, 15.01.1952 - V BLw 7/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1956 - V BLw 8/56
    Einer abschließenden Stellungnahme zu der Frage, ob die angeordnete Zwangsversteigerung etwa mit Rücksicht darauf, daß der Anteil des Erblassers an der Hof- und Gebäudeparzelle von dem Verfahren ausgenommen ist, als unzulässige Teilauseinandersetzung angesehen werden müßte, bedarf es jedoch im gegenwärtigen Verfahren nicht; denn das Zuweisungsverfahren hat den Vorrang vor einer Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Erbengemeinschaft (vgl. Beschluß vom 15. Januar 1952, V BLw 7/51, RechtdLandw 1952, 110), so daß, solange das Zuweisungsverfahren schwebt, das Zwangsversteigerungsverfahren nicht durchgeführt werden kann.
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